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   VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418   

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VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418 (https://dejure.org/2023,20284)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418 (https://dejure.org/2023,20284)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - AN 3 K 21.01418 (https://dejure.org/2023,20284)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6; BayBO Art. 63
    Nachbarklage, Baugenehmigung, Abweichung von den Abstandsflächen, Atypik, aneinandergrenzende Gabionenwände, Gebot der Rücksichtnahme, Verstoß gegen Treu und Glauben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 13.09.2022 - 15 CS 22.1851

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus - Verschattung des Grundstücks

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Mögliche Verringerungen des Lichteinfalls bzw. eine weiter zunehmende Verschattung sind vielmehr in aller Regel im Rahmen der Veränderung der baulichen Situation in bebauten Ortslagen und insbesondere in dicht bebauten innerstädtischen Bereichen grundsätzlich hinzunehmen (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.).

    Auch wenn vorliegend dem Vorhaben der Beigeladenen im Hinblick auf die erteilte Abweichung von der Einhaltung der nördlichen Abstandsfläche nicht die indizielle Wirkung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen (BayVGH, B.v. 13.9.2022 - 15 CS 22.1851 - juris Rn. 21) zur Seite steht, ist nach Überzeugung der Kammer eine Beeinträchtigung des Gebotes der Rücksichtnahme ausgeschlossen, denn die möglichen Einschränkungen hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Besonnung bzw. eine mögliche einmauernde oder erdrückende Wirkung, die aber bereits aufgrund der Abmessungen der streitgegenständlichen Gabionenwand ausscheidet, werden bereits durch die eigene Gabionenwand der Kläger ausgelöst und durch die Gabionenwand der Beigeladenen nicht verschärft.

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 1 ZB 12.788

    Baueinstellung wegen Höhenüberschreitung einer Mauer - Ermittlung der Höhe

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Nach Sinn und Zweck der Regelung müsse entgegen der Auffassung der Kläger die Höhe von bis zu 2 m von jeder Betrachtungsweise aus eingehalten werden, also sowohl vom klägerischen Grundstück als auch vom Grundstück der Beigeladenen aus (BayVGH, B.v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788).

    Die Höhe ist dabei von der Oberfläche des Baugrundstücks aus bis zur Oberkante der Mauer oder Einfriedung zu messen, und zwar auch bei Unterschieden in der Höhenlage zwischen Bau- und Nachbargrundstück (BayVGH, B. v. 14.1.2016 - 1 ZB 12.788 - juris; Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Art. 57 Rn. 92b).

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Mit der Verpflichtung zur Würdigung nachbarlicher Interessen verlangt das Gesetz eine Abwägung zwischen den für das Vorhaben sprechenden Gründen und den Belangen des Nachbarn (BayVGH, B.v. 17.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 17).

    Es ist stets auch zu prüfen, ob die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 17.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 2 ZB 22.2484

    Erfolglose Nachbarklage - Abweichung von Abstandsflächen und Treu und Glauben

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Dabei kommt es nach der mit Gesetz vom 17. Juli 2018 (DVBl S. 523) eingeführten Regelung in Art. 6 Abs. 1 Satz 4 BayBO nicht darauf an, ob eine Atypik gegeben ist (BayVGH, B.v. 2.5.2023 - 2 ZB 22.2484 - juris Rn. 10).

    Demzufolge kann aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung ein Nachbar gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstandes zu rügen (BayVGH, B.v. 2.5.2023 - 2 ZB 22.2484 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04; BayVGH, B.v. 12.09.2013 - 2 CS 13.1351; BayVGH, B.v. 03.06.2016 - 1 CS 16.747).
  • VG München, 07.04.2014 - M 8 K 13.190

    Nachbarklage gegen Umnutzung eines ehemaligen Trafohäuschens in einen Wohnraum

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Eine etwaige Unzumutbarkeit ist grundsätzlich anhand der vorhandenen Situation zu prüfen und nicht im Hinblick auf etwaige zukünftige Entwicklungen, denen noch keinerlei konkrete Vorstellungen zugrunde liegen (VG München, U.v. 7.4.2014 - M 8 K 13.190 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454

    Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Für die Annahme der abriegelnden bzw. erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes ist somit grundsätzlich kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes, was insbesondere gilt, wenn die Gebäude im dicht bebauten innerstädtischen Bereich liegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 2 CS 10.454 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.08.2016 - 15 ZB 14.2654

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Die Ausübung eines Rechts ist missbräuchlich, wenn der Berechtigte kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt und die Rechtsausübung im Einzelfall zu einer grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BayVGH, B.v. 24.8.2016 - 15 ZB 14.2654 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 19.03.2015 - 9 CS 14.2441

    Nachbarklage; Wohnanlage mit Tiefgarage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer abriegelnden bzw. erdrückenden Wirkung sind unter anderem die Höhe des Bauvorhabens und seine Länge sowie die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2015 - 9 CS 14.2441 - juris Rn. 31; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.05.2023 - AN 3 K 21.01418
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04; BayVGH, B.v. 12.09.2013 - 2 CS 13.1351; BayVGH, B.v. 03.06.2016 - 1 CS 16.747).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CS 05.2535
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 1 CS 21.1506

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhäuser

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 3 S 2418/95

    Abstandsflächen: Bezugspunkt für die Wandhöhe nach BauO BW § 6 Abs 4 S 2 ist die

  • VGH Bayern, 13.12.2004 - 20 CS 04.2915
  • VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081

    Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.06.1986 - 6 B 63/86

    Baurecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche, Einhaltung der Grenzabstände

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